abdecken

Als Abdecken bezeichnet man in der Binnenschifffahrt
a) die Laderaumlucken abdecken um ein Schiff be- oder entladen zu können - also den Laderaum öffnen bzw. schließen.
b) Reinigen und Zusammenziehen der Feuer und deren Bedecken mit frischen Kohlen, um sie während einer Fahrtunterbrechung (z.B. über Nacht) die Glut zu erhalten und einen zu reichlichen Sauerstoffzustrom zu verhindern.
c) bedecken einer im Schiff verstauten Ware mit Brettern, Säcken usw., damit getrennt davon eine andere Ware darauf geladen werden kann.

letzte Aktualisierung

05.04.2024