abladen

Als Abladen bezeichnet man
a) ein Fahrzeug bis zur vollen Tragfähigkeit beladen.
b) auf Wasserstand abladen heißt, bis zu dem durch den derzeitigen Wasserstand zulässigen Tiefgang (Abladetiefe) beladen, also z. B. bei einem Kauber Pegel von 1,80 m kann ein Schiff von 1350 t auf 2,30 m abladen.

letzte Aktualisierung

21.04.2024