ENI - Nummer

Einheitliche Identifikationsnummer ab 01.04.2007

Die Umsetzung der Rheinschifffahrts- und Gemeinschaftsregelungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und die Binnenschifffahrtsinformationsdienste macht erforderlich, dass in Zukunft alle Schiffe nach einem europaweit einheitlichen Verfahren gekennzeichnet werden. Auf Basis von Vorschlägen einer innerhalb der ZKR eingesetzten aber für alle europäischen Staaten zugänglichen Arbeitsgruppe ist eine achtstellige einheitliche europäische Schiffsnummer definiert worden (ENI- Nummer). Für Schiffe mit einem Rheinattest wird es sich bei dieser Nummer um ihre bisherige amtliche Nummer handeln, der lediglich eine „0“ vorangestellt wird. Diese neue Nummer wird das Schiff während seiner gesamten Lebensdauer begleiten. Zur Einführung dieser neuen Schiffsnummer hat die Zentralkommission ihre Untersuchungsordnung und ihre Polizeiverordnung geändert. Die Erteilung dieser neuen Nummer erfolgt ab dem 1. April 2007; Inhaber bereits existierender Nummern haben für die Anbringung der geänderten Nummer bis zur Erneuerung ihres Schiffsattestes nach dem vorgenannten Datum Zeit.

Immer mehr Kommunikations- und Informationssysteme in der Binnenschifffahrt erfordern eine verlässliche und effiziente Erkennung der die Schifffahrtsstraßen befahrenden Einheiten. Um dieser Erfordernis Rechnung zu tragen, hat die Zentralkommission in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft ein neues Identifikationssystem für Binnenschiffe erarbeitet. Zu diesem Zweck hat sie eine Änderung ihrer Polizeiverordnung und ihrer Rheinschiffsuntersuchungsordnung beschlossen, um eine „einheitliche europäische Schiffsnummer“, gemeinhin „ENI Nummer“ genannt, einzuführen. (§§ 2.17, 2.18 und 24.08 RheinSchUO).

In dem neuen System wird das bisher auf dem Rhein geltende System im Großen und Ganzen übernommen (amtliche Nummer, auch bekannt unter der Bezeichnung Europa Nummer). Es kommt auf sämtliche Fahrzeuge mit einem Schiffsattest zur Anwendung sowie auf Einheiten, die eine Teilnahme an den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS) wünschen. Die Besonderheit der Nummer besteht darin, dass sie unveränderbar ist und dem Schiff auf Lebenszeit zugeordnet wird, selbst bei dessen Wechsel in ein anderes Land. Im Rahmen der RheinSchUO wird die neue Nummer ab dem 1. April 2007 für alle neuen Einheiten zum Einsatz kommen. Bestehende Schiffe, denen eine amtliche Rheinschiffsnummer bereits erteilt worden ist, behalten diese Nummer, der lediglich eine „0“ vorangestellt wird.

Die Eigner von Rheinschiffen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht gehalten sind, die Schiffsnummer unverzüglich in der geänderten Form an dem Schiffskörper oder an der Schiffshaut anzubringen, sondern erst im Zeitpunkt der nächsten Erneuerung ihres Schiffsattestes nach dem 1. April 2007; es ist vorgesehen, dafür noch eine ausreichende den Umständen angepasste Übergangsfrist festzulegen.

Aufbau

A A A X X X X X
A =
Code der zuständigen Behörde, die die europäische Schiffsnummer erteilt.
X =
Fortlaufende Nummer.

Zahlenbereiche

  • 001-019 Frankreich

  • 020-039 Niederlande

  • 040-059 Deutschland

  • 060-069 Belgien

  • 070-079 Schweiz

  • 080-099 reserviert

  • 100-119 Norwegen

  • 120-139 Dänemark

  • 140-159 Vereinigtes Königreich

  • 160-169 Island

  • 170-179 Irland

  • 180-189 Portugal

  • 190-199 reserviert

  • 200-219 Luxemburg

  • 220-239 Finnland

  • 240-259 Polen

  • 260-269 Estland

  • 270-279 Litauen

  • 280-289 Lettland

  • 290-299 reserviert

  • 300-309 Österreich

  • 310-319 Liechtenstein

  • 320-329 Tschechische Republik

  • 330-339 Slowakei

  • 340-349 reserviert

  • 350-359 Kroatien

  • 360-369 Serbien

  • 370-379 Bosnien und Herzegowina

  • 380-399 Ungarn

  • 400-419 Russische Föderation

  • 420-439 Ukraine

  • 440-449 Weißrussland

  • 450-459 Republik Moldau

  • 460-469 Rumänien

  • 470-479 Bulgarien

  • 480-489 Georgien

  • 490-499 reserviert

  • 500-519 Türkei

  • 520-539 Griechenland

  • 540-549 Zypern

  • 550-559 Albanien

  • 560-569 Republik Mazedonien

  • 570-579 Slowenien

  • 580-589 Montenegro

  • 590-599 reserviert

  • 600-619 Italien

  • 620-639 Spanien

  • 640-649 Andorra

  • 650-659 Malta

  • 660-669 Monaco

  • 670-679 San Marino

  • 680-699 reserviert

  • 700-719 Schweden

  • 720-739 Kanada

  • 740-759 Vereinigte Staaten von Amerika

  • 760-769 Israel

  • 770-799 reserviert

  • 800-809 Aserbaidschan

  • 810-819 Kasachstan

  • 820-829 Kirgistan

  • 830-839 Tadschikistan

  • 840-849 Turkmenistan

  • 850-859 Usbekistan

  • 860-869 Iran

  • 870-999 reserviert

Quelle :

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

letzte Aktualisierung

05.04.2024