Das Konnossement wird auch Seeladeschein genannt und ist ein Schiffsfrachtbrief. Zudem ist das Konnossement ein Wertpapier bzw. eine Besitzurkunde die anstatt der Ware gehandelt, beliehen und verpfändet werden kann. Bei der Übergabe der Ware wird das Konnossement vom Empfänger unterschrieben und dient so als Ablieferquittung.
Weg des Konnossements von der Erstellung bis zur Ablieferung
Der Ablader kann vom Verfrachter die Ausstellung eines Konnossements verlangen. Dazu macht der Ablader es auf. Aufmachen des Konnossements heißt, dass der Ablader einen Vordruck mit den Daten der Sendung ausfüllt und das dem Verfrachter übergibt. Der Verfachter prüft die Angaben dann bei der Verladung. Wenn dort alles stimmig ist stellt der Verfrachter das Konnossement aus. Im Überseeverkehr gibt es drei Ausfertigungen und bei Verkehren innerhalb Europas zwei. Bis zur Ablieferung kann das Konnossement als Wertpapier, stellvertretend für die Ware, gehandelt werden. Bei der Ablieferung unterschreibt der Empfänger das Konnossement so bestätigt er die Übernahme der Güter und durch die kassatorische Klausel werden alle anderen Originale des Konnossements entwertet.
Konnossementsarten
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