Allgemeinpolizeiliche Aufgaben:
Der Tätigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei umfasst die allgemeinpolizeilichen Aufgaben:
- auf und an den Binnen- und Küstengewässern bis zur 12-Seemeilengrenze und in den Häfen
- an/auf Wasserbauten und Schleusen,
- an Kai- und Uferanlagen und anderen der Schifffahrt dienenden Anlagen (Lade- und Löschstellen, Slipanlagen etc.)
- in Ruhezonen- und Naturschutzgebieten.
Die Wasserschutzpolizei ist grundsätzlich in gleicher Weise wie die allgemeine Polizei zuständig für:
- Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Neben den Eigentumsdelikten sind die Ermittlungen nach Umweltstraftätern eine weitere wichtige Säule der Kriminalitätsbekämpfung,
- Verkehrsüberwachung,
- Unfallaufnahme,
- Objekt- und Personenschutz,
- Amts- und Vollzugshilfe,
- Personen- und Sachfahndung.
Die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben
ergeben sich aus den Gesetzen über die Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen. Dazu zählen:
- Gefahren für den Schiffsverkehr zu ermitteln und diejenigen Maßnahmen zu Ihrer Abwehr zu treffen, welche keinen Aufschub dulden.
- Die Schiffspapiere und die Befähigungsnachweise der Schiffsführer, -offiziere und -mannschaften, Floßführer und Lotsen auf den o.g. genannten Wasserfahrzeugen und Flößen zu prüfen.
- Die von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren einschließlich solcher für das Wasser zu ermitteln,
- Die Einhaltung der der Beförderung gefährlicher Güter, der Sicherheit der Schiffe, der Sicherheit und Gesundheit der Besatzung, der Beratung durch Seelotsen sowie der dem Umweltschutz im Bereich der Schifffahrt dienenden Vorschriften, Verfügungen, Bedingungen und Auflagen zu überwachen,
- In Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sicherheitszeugnisse, Erlaubnisse, Genehmigungen, Bescheinigungen, Tagebücher und sonstige Nachweise zu prüfen,
- Schiffsunfälle zu melden und Ermittlungen für ihre Untersuchung zu führen.
Schwerpunkte der wasserschutzpolizeilichen Arbeit
Aus den Aufgabenbereichen ergeben sich insbesondere folgende, nicht abschließend aufgeführte Schwerpunkte:
- Überwachung der Einhaltung von schifffahrtsrechtlichen und schifffahrtsverkehrsrechtlichen Vorschriften,
- Aufnahme von Schiffsunfällen,
- Bearbeitung von Leichensachen,
- Hilfeleistung bei Unfällen auf See,
- Überwachung der Sportschifffahrt,
- Überwachung von wassersportlichen Großveranstaltungen,
- Einsatz von Ermittlungsgruppen zur Aufklärung illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung und -beseitigung (Mülltourismus),
- Überprüfung von illegal beschäftigten Personen nach dem Ausländerrecht,
- Ermittlung von Gewässerverunreinigungen,
- Begleitung von Gas- und Öltankern,
- Gewässerüberwachungsflüge (in Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel)
- Fahndung nach Personen, Schiffen und Sachen,
- Überwachung der Einhaltung der Befahrensregeln in Landschafts-, Fischereischutz- und Naturschutzgebieten,
- Überprüfung der gewerbsmäßigen Personenschifffahrt einschließlich der Bootsvermietungen,
- Überwachung der Einhaltung von Jagd- und Fischereivorschriften,
- Mitwirkung bei der gesundheits- und veterinärbehördlichen Abfertigung von Schiffen.