Aufgaben und Kompetenzen
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) (franz. Central Commission for the Navigation of the Rhine) ist eine der ältesten bestehenden internationalen Organisationen. 1815 vom Wiener Kongress ins Leben gerufen mit Sitz in Straßburg (franz. Strasbourg) Rhein km 283. Mitgliedsländer sind : Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Niederlande, Schweiz. Die Aufgaben der ZKR ist die Überwachung Freiheit der Schifffahrt sowie die gleichmäßige Behandlung der auf dem Rhein verkehrenden Schiffe und hat sich gemäß ihrer zuletzt 1963 revidierten Konvention für die Rheinschifffahrt zum Ziele gesetzt, diesen Prinzipien entgegenstehende Hindernisse wirtschaftlicher, technischer, steuerlicher, zollrechtlicher und juristischer Art zu beseitigen.
Heißt die Wahrung der in der Mannheimer Akte verbürgten Grundsätze : Schifffahrtsfreiheit, Gleichbehandlung der Schiffe aller Nationen - Freistellung von Gebühren und Abgaben, die sich lediglich auf die Tatsache der Beschiffung gründen - Abbau von natürlichen oder verwaltungsmäßigen Hindernissen für die Schifffahrtsfreiheit, Instandhaltung des Fahrwassers in gutem und schiffbarem Zustand.
Jahresberichte geben einen Überblick über Arbeitsergebnisse und enthalten umfassende Statistiken über die Rheinschifffahrt. Eine enge Zusammenarbeit mit UNECE, ILO und EU findet statt.
Aufrechterhaltung der Sicherheit des Schiffsverkehrs
Den Mitgliedstaaten und mithin der Zentralkommission wurde die Grundverpflichtung auferlegt, die Sicherheit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Diese Verpflichtung war für die Zentralkommission Anlass, die nachstehenden Verordnungen zu erlassen:
- Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
- Rheinschiffsuntersuchungsordnung
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADNR)
- Verordnung über die Patente für die Schifffahrt auf dem Rhein
Hinzu kommen zahlreiche technische Spezialvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen, die eine einheitliche Anwendung und Auslegung der Vorschriften in den 5 Mitgliedstaaten der Zentralkommission sicherstellen sollen. Die Vorschriften werden in der Zentralkommission einstimmig beschlossen. Danach sind die Mitgliedstaaten gehalten, diese in dem festgelegten Zeitraum in nationales Recht umzusetzen.Die Rheinschifffahrtsverordnungen, die ständig an die Bedürfnisse und den neuesten Stand der Technik angepasst werden, garantieren einen hohen Sicherheitsstandard für die Schifffahrt und ihr Umfeld, für die Schiffsbesatzungen und die Bevölkerung und sind auch von anderen internationalen Gremien übernommen worden. Sie haben europaweit Modellcharakter.Die Zentralkommission überprüft aus der Sicht der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs Bauvorhaben im Rhein wie einen Ausbau des Stroms und die Errichtung von Kunstbauwerken (z.B. Brücken).
Förderung der Einheitlichkeit des Rheinschifffahrtsregimes und im weiteren Sinne Vereinheitlichung des Binnenschifffahrtsrechts. So werden gewisse privat- und öffentlichrechtliche Übereinkommen unter der Schirmherrschaft der Zentralkommission abgeschlossen.
Wirtschaftliche Förderung der Rheinschifffahrt durch Vorschläge der Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Rhein ist heute der bedeutendste Schiffahrtsweg Europas. Die gesamte auf dem Rhein beförderte Gütermenge beläuft sich auf rund 300 Mio t., das ist dreimal so viel wie auf der Donau. Das Wirken der Zentralkommission ist nach wie vor durch Liberalismus geprägt. Sie ist bemüht, zwischen den einzelnen Fachverbänden einen Konsens herbeizuführen, um so eine Anpassung an die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten zu erreichen und wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überwinden. Allerdings sah sie sich bei der Bekämpfung der Überkapazität gezwungen, im Einvernehmen mit der EG auf eine Politik der Intervention zurückzugreifen und ein System zur Strukturbereinigung der Rheinflotte einzuführen.
Beratung über Vorschläge der Mitgliedstaaten, speziell über solche, die eine Ergänzung oder Änderung der Akte zum Ziele haben. Sie verfügt damit über eine echte konstituierende Befugnis.
Verhandlung über alle Beschwerden, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der Mannheimer Akte und der Umsetzung der von den Anrainerregierungen gemeinsam erlassenen Verordnungen und Maßnahmen erhoben werden. Dieses Beschwerderecht besitzen Privatpersonen, Körperschaften und Regierungen.
Auf sozialem Gebiet betreut die Kommission das Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer, das die Einsetzung einer zentralen Verwaltungsstelle vorsieht, sowie das europäische Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Binnen- und Rheinschiffer (Mittel- und Osteuropas sowie Westeuropas).Die Kommission spielt schließlich auch auf internationaler Ebene eine Rolle, die über das Rheinstrombecken hinaus reicht. Sie hat Verbindung zu anderen internationalen Organisationen und nimmt an deren Arbeiten teil : Europäische Kommission, Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf (ECE), Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT), Donaukommission usw.